Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Abänderung Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Eheschutzurteil des Bezirksgerichtspräsidiums Muri vom 7. Januar 2019 wurde das Getrenntleben der Parteien geregelt und der Kläger u.a. verpflichtet, der Beklagten an ihren persönlichen Unterhalt monatliche Beiträge von Fr. 6'434.00 und an den Unterhalt der am tt.mm. 2001 geborenen Tochter C. (im Zeitpunkt der Klageeinreichung des vorliegenden Verfahrens) monatliche Beiträge von Fr. 1'923.00 (zuzüglich allfälliger Kinder- und Ausbildungszulagen) zu bezahlen.