Die Entschädigungen werden durch die Einwohnergemeinde Q. durch Verrechnung mit dem geschaffenen Sondervorteil getilgt. Für die Abtretungen werden den Grundeigentümern im Beitragsplan zur Erschliessung X. folgende Beiträge in Abzug gebracht: a) B. für insgesamt 89 m2 CHF 20'025.00 (Franken zwanzigtausendundfünfundzwanzig/00) b) Herrn A. für insgesamt 703 m 2 CHF 158'175.00 (Franken einhundertachtundfünfzigtausendeinhundertfünfundsiebzig/00)