3.2.2. In der öffentlich beurkundeten Vereinbarung betreffend "Parzellierung, Vereinigung und Handänderung mit Bereinigung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten gemäss Mutation (Projektmutation) Q. Nr. yyy" vom [...] (Beilage 2 zum Rechtsöffnungsbegehren) vereinbarten die Parteien unter "IV. Entschädigungen": " 1. Die Entschädigung für die der Einwohnergemeinde Q. abgetretenen Grundstücksflächen betragen pro m 2 CHF 225.00 (Franken zweihundertfünfundzwanzig).