2.2. Der Kläger machte mit Beschwerde im Wesentlichen geltend, er habe mit dem Vertrag vom [...] einer Grundstücksmutation (Abtrennung von 703 m2) zugestimmt und sich zudem Dienstbarkeiten zugunsten der Beklagten bzw. deren neuen Parzelle gefallen lassen müssen. Somit sei die Beklagte verpflichtet, ihn für diese Abtretung mit Fr. 225.00 pro m2, d.h. mit total Fr. 158'175.00, zu entschädigen. Aufgrund des Beitragsplans vom 27. Juni 2014 hätte er Fr. 645'319.00 bezahlen müssen. Gemäss Aufstellung der Beklagten habe er total Fr. 631'412.20 bezahlt. Tatsächlich habe er sogar Fr. 676'928.05 an die Beklagte bezahlt. Er sei seinen Verpflichtungen aus dem Beitragsplan somit nachgekommen.