2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." 3.2. Die Beklagte ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 21. Februar 2022 (Postaufgabe am 23. Februar 2022) um Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers. Das Obergericht zieht in Erwägung: