1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 18. Januar 2021 zugestellten Zahlungsbefehl am 19. Januar 2021 Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Der Kläger stellte mit Eingabe vom 5. November 2021 beim Bezirksgericht Zurzach folgende Anträge: " 1. a) Es sei dem Kläger in der Betreibung Nr. xxx des Konkursamtes R. (Zahlungsbefehl vom 05.01.2021) Rechtsöffnung zu gewähren für den Betrag von Fr. 158'175.00 nebst Zins zu 5 % seit 17.09.2015. b) Der Rechtsvorschlag der Beklagten vom 19.01.2021 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten." 2.2. Die Beklagte beantragte mit Stellungnahme vom 18. November 2021: