5.2.3. Gemäss Ziffer II/4 lit. d der SchKG-Richtlinien sind die Kosten für den Arbeitsweg im Existenzminimum zu berücksichtigen. Für den öffentlichen Verkehr sind die effektiven Auslagen, für die Benützung eines Motorrads Fr. 55.00 und für ein Auto, sofern diesem Kompetenzqualität zukommt, die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berücksichtigen. - 16 -