Prozessual Auskunftsbegehren 1. Die Berufungsbeklagte sei zu verpflichten, über ihre Einkommens- und Ausgabensituation (inkl. Vermögen) umfassend und mit Belegen Auskunft zu erteilen. Zweiter Schriftenwechsel 2. Es sei ein zweiter Schriftenwechsel durchzuführen. Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung 3. Dem Berufungskläger sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnete Rechtsanwalt sei ihm als unentgeltlicher Rechtsbeistand mit Wirkung per 31. Oktober 2022 (Datum der Zustellung des angefochtenen Entscheids an den Unterzeichneten) einzusetzen."