- CHF 490.90 ab 1. Januar 2022 bis 30. April 2023 - CHF 457.35 ab 1. Mai 2023 bis 31. Dezember 2023 - CHF 400.20 ab 1. Januar 2024 7. Bereits vom Gesuchsgegner geleistete Zahlungen an die Gesuchstellerin und die Kinder mit Unterhaltscharakter können mit den vorstehend festgehaltenen Unterhaltsverpflichtungen verrechnet werden." 2. 2.1. Gegen den ihm am 31. Oktober 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 10. November 2022 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: