1.3. Am 15. September 2022 fand eine Verhandlung vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Zurzach statt, an welcher die Parteivertreter mündlich Replik und Duplik erstatteten, die Parteien befragt wurden und die Parteivertreter zum Beweisergebnis Stellung nahmen. Die Parteien hielten im Wesentlichen an ihren Anträgen fest. 1.4. Mit Entscheid vom 26. Oktober 2022 erkannte das Gerichtspräsidium Zurzach insbesondere: