Die genaue Höhe der persönlichen Unterhaltsbeiträge kann mangels sachdienlicher Belege zurzeit nicht genau beziffert werden. Konkrete Anträge zur Höhe des Unterhalts müssen vorbehalten bleiben, bis der Gesuchsgegner seine finanziellen Verhältnisse dargelegt und belegt hat. […] Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zuzüglich Mehrwertsteuer, zulasten des Gesuchsgegners." 1.2. Am 8. September 2022 stellte der Beklagte mit der Klageantwort u.a. folgende Begehren: