Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eheschutzbegehren vom 22. Juli 2022 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Zurzach u.a.: "6. Der Gesuchsgegner sei rückwirkend für ein Jahr ab Einleitung des vorliegenden Verfahrens und für die weitere Dauer des Getrenntlebens zur Bezahlung von monatlichen Kinderunterhaltsbeiträgen (Bar- und Betreuungsunterhalt) in Höhe von mindestens CHF 1'500.00 pro Kind zuzüglich allfälliger vertraglicher und / oder gesetzlicher Kinder- und Ausbildungszulagen zu verpflichten.