2017, N. 16 zu Art. 190 SchKG). -4- 2.2. 2.2.1. Die Beklagte bringt in ihrer Beschwerde weiter vor, die Klägerin habe gemäss Konkursentscheid vom 24. Oktober 2022 ausstehende Forderungen von total Fr. 157'143.10 geltend gemacht. Am 12. Juli 2022 und am 3. August 2022 habe sie jedoch Teilzahlungen von je Fr. 22'000.00 geleistet, womit sich die Schuld gegenüber der Klägerin reduziert habe.