2. 2.1. Die Beklagte macht in ihrer Beschwerde gegen den Konkursentscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Baden zunächst geltend, gemäss Art. 43 Ziff. 1 SchKG sei die Konkursbetreibung u.a. für Beiträge an Sozialversicherungen in jedem Fall ausgeschlossen. Indem die Vorinstanz über die Beklagte den Konkurs eröffnet habe, habe sie gegen diese klare Bestimmung verstossen.