1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 11. Juli 2022 beim Bezirksgericht Baden das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte nahm zum Konkursbegehren innert angesetzter Frist keine Stellung. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 24. Oktober 2022: " 1. Über B. AG, X-Strasse, Q. wird mit Wirkung ab 24. Oktober 2022, 16.00 Uhr, der Konkurs eröffnet.