" 1. Das Rechtsöffnungsgesuch wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und mit seinem Kostenvorschuss in der gleichen Höhe verrechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 27. Oktober 2022 zugestellten Entscheid reichte der Kläger mit Eingabe vom 7. November 2022 beim Obergericht des Kantons Aargau eine Beschwerde ein mit folgenden Anträgen: -3- " 1. Es sei die Beschwerde gutzuheissen.