2. 2.1. Mit Eingabe vom 25. August 2022 (Postaufgabe am 26. August 2022) stellte der Kläger beim Bezirksgericht Baden das Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 31'753.25 und Fr. 103.30 Betreibungskosten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Der Beklagte erklärte in seiner Stellungnahme vom 27. September 2022 (Postaufgabe am 28. September 2022), er sei bereit, dem Kläger Fr. 30'000.00 zu bezahlen, sobald er an neues Vermögen komme. Im Gegenzug solle der Kläger den Betreibungsregistereintrag löschen lassen und seinen Namen nie wieder erwähnen. 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden entschied am 20. Oktober 2022: