Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 7. Juni 2022) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 7. Juni 2022 für eine Forderung von Fr. 31'753.25. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Darlehen (gemäss Vereinbarung) CHF 28'995.00, CHF 2'578.25 (EUR 2'500, Tageskurs 1.03) = Fr. 31'753.25". 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 4. Juli 2022 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag.