Der von der Beklagten eingereichten Schuldner-Information des Betreibungsamtes Q. vom 3. November 2022 lässt sich eine Restschuld von Fr. 31'142.65 entnehmen (BB 9), wobei die Gläubigerin C. AG am 19. September 2022 per E-Mail an das Betreibungsamt Q. aufführte, die offenen Forderungen der Beklagten ihr gegenüber seien beglichen (BB 10). Dies wurde in der Schuldner-Information auch so vermerkt. Damit reduziert sich die Restschuld um Fr. 5'492.75 (BB 9).