Der Hauptschuldner habe sodann mit E-Mail vom 28. Oktober 2022 die Begleichung seiner Rechnungen in Aussicht gestellt. Die Illiquidität sei nur von vorübergehender Natur gewesen. Über offene Kreditoren verfüge die Beklagte gemäss telefonischer Auskunft der Buchhaltung nicht. Damit stehe fest, dass, sofern noch Schulden bestünden, diese jedenfalls nicht mehr umfassend seien. Die Post werde dem Geschäftsführer wieder zugestellt. Es sei entschuldbar, dass eine persönliche Krisenzeit zur vorliegenden Konkurseröffnung geführt habe.