Ferner sei die Zahlungsfähigkeit der Beklagten erstellt. Sie verfüge nach wie vor über liquide Mittel in Höhe von Fr. 843.90, zumal die Lohnsumme von Fr. 48'000.00 durch die nachfolgend dargelegten Debitoren und Aufträge sichergestellt sei. Die Auftragslage sei sehr positiv und die Beklagte habe sowohl zahlreiche Arbeiten bereits erledigt und in Rechnung gestellt als auch weitere Aufträge offeriert. Die Debitoren beliefen sich auf Fr. 50'958.70. Zudem seien Offerten im Umfang von Fr. 20’654.05 ausgestellt worden. Der Hauptschuldner habe sodann mit E-Mail vom 28. Oktober 2022 die Begleichung seiner Rechnungen in Aussicht gestellt.