In diesem Betrag sei die Betreibung der C. AG im Umfang von Fr. 5'492.75 aufgeführt, welche jedoch vollständig bezahlt worden sei. Gemäss Mitteilung der A. vom 7. November 2022 sei die Gutschrift lediglich im Umfang von Fr. 2'055.45 an die Betreibungen angerechnet worden. Demnach resultiere eine Restschuld von Fr. 20'521.35 bzw. maximal Fr. 23'594.45. Die Beklagte habe den Betrag von Fr. 24'000.00 auf das Konto des Obergerichts Aargau überwiesen. Zudem habe sie bereits Fr. 3'200.00 auf das Konto ihres Rechtsvertreters im Sinne eines anwaltlichen Kostenvorschusses für die vorliegende Beschwerde (inkl. Gerichtskosten von Fr. 500.00) überwiesen.