hoch und nach Erstellung der Buchhaltung durch die Treuhänderin der Beklagten auf Fr. 48'000.00 reduziert worden. Die Klägerin habe in der E-Mail vom 2. November 2022 die Anpassung bestätigt und am 3. November 2022 eine Korrektur vorgenommen. Der Verfügung vom 2. November 2022 sei zu entnehmen, dass die Beklagte neu über eine Gutschrift in der Höhe von Fr. 5’128.65 verfüge. Gemäss der Schuldner-Information des Betreibungsamtes Q. vom 3. November 2022 habe die Restschuld gleichentags Fr. 31'142.65 betragen. In diesem Betrag sei die Betreibung der C. AG im Umfang von Fr. 5'492.75 aufgeführt, welche jedoch vollständig bezahlt worden sei.