1. 1.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 23. August 2022 beim Bezirksgericht Rheinfelden das Begehren, es sei über die Beklagte gestützt auf Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG der Konkurs zu eröffnen. 1.2. Die Beklagte blieb der Verhandlung betreffend Konkurseröffnung vom 17. Oktober 2022 unentschuldigt fern. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Rheinfelden erkannte am 20. Oktober 2022: " 1. Über B. GmbH, […], wird mit Wirkung ab 20. Oktober 2022, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.