a.a.O., N. 24 zu Art. 318 ZPO; SEILER, a.a.O., N. 1520). Die ratio legis der Rückweisung besteht gerade darin, dass den Parteien nicht Nachteile entstehen sollen, weil nur die Berufungsinstanz (und nicht auch die erste Instanz) über wichtige Tat- und Rechtsfragen entschieden hat (vgl. REETZ/HILBER, a.a.O., N. 29 zu Art. 318 ZPO).