3. Subeventualiter für den Fall, dass das Obergericht des Kantons Aargau auf die Berufung eintreten und reformatorisch entscheiden sollte, sei der Berufungsbeklagte in Anwendung deutschen Rechts zu verurteilen, für die Tochter C. ab dem 01. November 2022 einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von Euro 392.50, resp. CHF 388.60 zu bezahlen. Ferner sei der Berufungsbeklagte zu verurteilen, der Berufungsklägerin als Trennungsunterhalt einen monatlichen und monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von Euro 600.00, resp. CHF 594.00 zu bezahlen.