2. 2.1. Gegen den ihr am 25. Oktober 2022 per Inca-Mail in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob die Klägerin am 4. November 2022 fristgerecht Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, mit den Begehren: "1. Der [angefochtene Entscheid] sei in den Ziffern 8, 9 und 10 aufzuheben. 2. Ziffer 8 […] sei wie folgt neu zu formulieren: «8. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, ab 1. November 2022 an den Unterhalt von C. CHF 2'230.00 zuzüglich Kinder- und Ausbildungszulagen monatlich und monatlich im Voraus an die Gesuchstellerin zu bezahlen.» Das Beweisergebnis bleibt vorbehalten.