8. Auf die Anträge betreffend Unterhalt für die Tochter C. ab dem Wegzug nach R./Deutschland (ab November 2022) wird nicht eingetreten. 9. Der persönliche Unterhaltsbeitrag für die Gesuchstellerin - ab dem Wegzug nach R./Deutschland (ab November 2022) - wird mit separatem Entscheid festgelegt, sobald der Unterhaltsbeitrag für C. ab November 2022 festgelegt bzw. geregelt ist. 10. Die Unterhaltsbeiträge gemäss vorstehenden Ziffern 5. und 6. beruhen auf folgenden monatlichen Einkommen (netto; exkl. Kinder bzw. Ausbildungszulagen, inkl. 13. Monatslohn) und monatlichem Bedarf: