"2. Der Gesuchstellerin wird der Umzug mit der Tochter C. […] in die Region R. (Deutschland) per 31. Oktober 2022 bewilligt. […] 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, an den Unterhalt von Tochter C. […] von März bis Oktober 2022, jeweils monatlich Fr. 1'891.00 an den Unterhalt (wovon Fr. 1'010.00 Barunterhalt darstellt), zuzüglich allfälliger Kinderzulagen, zu bezahlen. 6. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, an den Unterhalt der Gesuchstellerin, von März bis Oktober 2022, jeweils monatlich Fr. 2'000.00 zu bezahlen. […] -3-