2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 10. Januar 2022: " 1. Über die B. GmbH, […], wird mit Wirkung ab 10. Januar 2022, 14:00 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Die Gesuchstellerin haftet als Gläubigerin gemäss Art. 194 i.V.m. Art. 169 SchKG gegenüber dem Konkursamt für die Kosten, die bis und mit der Einstellung des Konkurses mangels Aktiven oder bis zum Schuldenruf entstehen.