1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 22. Juni 2021 für eine Forderung von Fr. 4'229.55 nebst Zins zu 5 % seit 18. Juni 2021, Mahnkosten von Fr. 60.00, Betreibungskosten von Fr. 150.00 und vor der Betreibung aufgelaufene Verzugszinsen von Fr. 83.65. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 25. Juni 2021 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 23. November 2021 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 16. August 2021 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte.