1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 29. Juni 2022 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 15. August 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Zofingen das Gesuch um Beseitigung des Rechtsvorschlags und Erteilung der definitiven Rechtsöffnung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Die Beklagte ersuchte mit Stellungnahme vom 11. Oktober 2022 innert erstreckter Frist sinngemäss um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 25. Oktober 2022: