Der Kläger bringt in seiner Berufungsantwort (S. 1 ff.) im Wesentlichen vor, C. wohne zwar seit dem 1. Juli 2022 wieder bei der Beklagten, es handle sich aber um einen provisorischen Umzug, der wieder rückgängig gemacht werden könne. C. spiele die Eltern gegeneinander aus. C. Kindeswohl sei bei der Beklagten gefährdet. Er sei bei der Beklagten nicht gut aufgehoben; sie könne C. nicht adäquat erziehen und lasse den Kontakt zum Vater nicht zu. C. habe vorinstanzlich gesagt, dass er beim Vater wohnen wolle; daran habe sich nichts geändert. -7-