Er verfüge über genügend Liquidität, um seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Als Inhaber und Geschäftsführer der E. GmbH, die ein Schmuckgeschäft im F. betreibe, erziele er ein regelmässiges monatliches Einkommen in der Höhe von Fr. 3'000.00. Weiteres Einkommen habe er als Eigentümer einer Liegenschaft an der Y-Strasse in Q., aus welcher er Mietzinseinnahmen von jährlich Fr. 12'000.00 generiere. An das Betreibungsamt Q. leiste er regelmässig Abzahlungen, zuletzt jeweils Fr. 2'000.00 am 9. August 2022 und am 19. September 2022 (Beschwerde -6-