3. Der Beklagte ist seit dem 11. April 2016 als Inhaber des Einzelunternehmens "D." mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: Handel mit Gold- und Silberschmuck sowie Waren aller Art. Nach seinen Angaben war die Zerstrittenheit der Parteien, die mittlerweile in verschiedene gerichtliche Verfahren involviert seien, ursächlich für die Konkurseröffnung. Der Beklagte erklärte, er sei nicht generell zahlungsunfähig, sondern komme seinen übrigen finanziellen Verpflichtungen regelmässig nach. Er verfüge über genügend Liquidität, um seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.