2. 2.1. Mit Eingabe vom 5. September 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung dem Beklagten am 18. Juli 2022 mit Wirkung per 2. August 2022 zugestellt worden war und dieser die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 17. Oktober 2022: " 1. Über B., X-Strasse, Q., Inhaber der seit dem 11 April 2016 im HR Aargau eingetragenen Einzelfirma "D.", X-Strasse, Q., wird mit Wirkung ab 17. Oktober 2022, 10:00 Uhr, der Konkurs eröffnet.