Gegenstand Konkurs -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Betreibungsamts Q. vom 13. Juni 2022 für eine Forderung von Fr. 6'830.00 nebst Zins zu 5 % seit 3. Mai 2022. 1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 20. Juni 2022 zustellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag, den er in der Folge wieder zurückzog.