Damit die Folgen der Auflösung einer einfachen Gesellschaft geregelt werden könnten, müsse Rechtsschutz gewährt werden, insbesondere dann, wenn wie vorliegend ein Gesellschafter seine Mitwirkung konsequent verweigere. Es sei weiter darauf hinzuweisen, dass mit heutiger Eingabe (gemeint: 17. Oktober 2022) an die Vorinstanz Eventualanträge nachgereicht worden seien, wonach die Gesuchstellerin aus dem Mietvertrag zu entlassen sei oder der Gesuchsgegner zumindest für sämtliche Forderungen im Innenverhältnis aufzukommen habe.