" Es sei A. im Verfahren betreffend Kinderunterhalt die integrale unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der unterzeichnenden Anwältin zu gewähren." 1.3. Mit Verfügung vom 29. September 2022 wies die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau das Begehren um Erlass von superprovisorischen Massnahmen ab und stellte das Gesuch dem Gesuchsgegner zur Stellungnahme zu. 2. 2.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 22. September 2022 mit Verfügung vom 30. September 2022 ab. -3-