Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. A. (fortan: Gesuchstellerin) reichte mit Eingabe vom 22. September 2022 beim Bezirksgericht Aarau ein Gesuch um Erlass von vorsorglichen Massnahmen gegen B. (fortan: Gesuchsgegner) ein und beantragte: " 1. Es sei der Gesuchstellerin die gemeinsame Wohnung an der Q. zuzuweisen. 2. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, die Wohnung an der Q., per 30. September 2022 zu verlassen und der Gesuchstellerin den Schlüssel zu übergeben.