Ihr Geschäftskontokorrent bei der F. wies am 13. Oktober 2022 einen Positivsaldo von Fr. 9'454.32 auf (BB 11), was nicht genügt, um die Tilgung ihrer geschäftlichen Verbindlichkeiten auch mittel- und längerfristig zu gewährleisten. Weiter ist zu berücksichtigen, dass über die Beklagte gemäss Betreibungsregisterauszug (BB 12) am 3. August 2021 schon einmal der Konkurs eröffnet und am 2. September 2021 mangels Aktiven eingestellt wurde. Bei einem ersten Konkurs ist der Massstab für die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit milder, als wenn über den Schuldner innert kurzer Zeit ein zweites Mal der Konkurs eröffnet wird.