Gemäss Schreiben ihres Treuhänders vom 7. Oktober 2022 (BB 14) erzielte sie mit ihrem Einzelunternehmen von Oktober bis Dezember 2019 einen Umsatz von ca. Fr. 8'100.00. Im Jahr 2020 habe sie bei einem Gesamtumsatz von Fr. 77'000.00 einen Unternehmensgewinn von Fr. 4'900.00 ausgewiesen, während im Jahr 2021 der Gesamtumsatz Fr. 36'000.00 betragen habe und mit einem Unternehmensgewinn von ca. Fr. 4'500.00 zu rechnen sei. Belege für diese Zahlen (insbesondere Jahresabschlüsse) hat die Beklagte jedoch nicht eingereicht; für das Jahr 2021 liegt offenbar noch gar kein Abschluss vor (Beschwerde S. 7).