Nach Angaben der Beklagten waren das Ausbleiben der gemäss Scheidungsurteil geschuldeten Unterhaltszahlungen ihres Ex-Ehemanns und die mit dessen ausländischem Wohnsitz zusammenhängenden Vollstreckungsschwierigkeiten sowie das Ausbleiben von Einkünften wegen der Schliessung ihrer Bar im Zuge der Corona- Massnahmen ursächlich für die Konkurseröffnung. Nachdem sie sogar 2020 und 2021 einen Gewinn erzielt habe, habe sie bewiesen, dass sie in der Lage sei, unter normalen Umständen einen rentablen Betrieb mit nachhaltiger Gewinnstruktur zu führen. Daher sei für die nahe Zukunft mit einer wesentlichen Erhöhung der Einnahmen ihres Unternehmens zu rechnen.