2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. August 2022 stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Brugg das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 23. Juni 2022 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung seither nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erkannte am 28. September 2022: " 1. Über B., geboren am tt.mm.jjjj, von R., X-Strasse, Q., wird mit Wirkung ab 28. September 2022, 10:30 Uhr, der Konkurs eröffnet.