2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. Oktober 2033 erhob der Beklagte (im Folgenden Beschwerdeführer) fristgerecht Beschwerde mit folgenden Anträgen: "1. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Familiengerichts, vom 29. September 2022 im Verfahren OF.2019.46 aufzuheben. 2. Es seien die Dispositiv-Ziffern 2 und 3 der Verfügung des Bezirksgerichts Baden, Präsidium des Familiengerichts, vom 29. September 2022 im Verfahren SF.2022.8 aufzuheben.