Auf Antrag der Klägerin (Eingabe vom 26. September 2022) wurden die Sistierungen sowohl im Haupt- als auch im Präliminarverfahren aufgehoben; ferner wurden dem Beklagten Fristen von zwanzig Tagen (im Hauptverfahren) bzw. zehn Tagen (im Präliminarverfahren) gesetzt, um zur Eingabe der Klägerin vom 4. März 2022 bzw. den darin allfällig enthaltenen Noven und deren Eingabe vom 26. September 2022 Stellung zu nehmen (Verfügungen vom 29. September 2022). Die Verfügungen wurden dem Beklagten am 6. Oktober 2022 zugestellt. -3-