Forderungen noch hat. Aktuelle oder gar vergangene Geschäftszahlen in Form einer Bilanz oder Erfolgsrechnung fehlen vollständig. Weiter fällt ins Auge, dass die Beklagte im Januar 2022 zwar Rechnungen im Umfang von Fr. 26'430.05 (Beschwerdebeilage 11) stellte, diesem Betrag aber basierend auf den Durchschnittslohnzahlen vom letzten Jahr bereits eine monatliche Bruttolohnsumme von Fr. 43'138.35 gegenüberstehen dürfte (Beschwerdebeilage 12).