Einzig im Vertrag vom 31. Mai 2021 betreffend das Bauobjekt Z wurde ein Arbeitsende im laufenden Jahr, per Mai 2022, festgelegt. Da die Verträge erst im Dezember 2021 unterzeichnet wurden, ist daraus nicht klar zu entnehmen, welche Aufträge bzw. Einnahmen im Jahr 2022 tatsächlich noch zu erwarten sind. Aus den gestellten Rechnungen (Beschwerdebeilage 11) ergibt sich, dass für Bauobjekt W auch im Januar 2022 Rechnungen an die C. AG gestellt wurden (RE-2020001 und RE-2020006), demnach scheint zumindest dieser Vertrag mit der C. AG noch aktuell zu sein.