Damit ist die erste Voraussetzung von Art. 174 Abs. 2 SchKG (Tilgung der Schuld einschliesslich Zinsen und -6- Kosten bzw. Verzicht des Gläubigers an der Durchführung des Konkurses) ohne Weiteres erfüllt. 3.2. Die Beklagte ist seit dem 25. Februar 2019 mit folgendem Zweck im Handelsregister des Kantons Aargau eingetragen: Ausführung von Bauarbeiten aller Art, insbesondere von Armierungs- und Schalungsarbeiten sowie Ausführen von Aufträgen als Generalunternehmerin oder Totalunternehmerin und Handel mit Waren aller Art.