3. 3.1. Die Beklagte hat die Schuld inkl. Zinsen und Kosten von Fr. 14'453.85 (vgl. Vorladung der Gerichtspräsidentin vom 7. Dezember 2021) vollständig getilgt. Dies ergibt sich aus dem von der Beklagten ins Recht gelegten Zahlungsbeleg vom 14. Januar 2022, welchem eine Zahlung von Fr. 22'000.00 an die Klägerin zu entnehmen ist (Beschwerdebeilage 5). Mit Schreiben vom 17. Januar 2022 erklärt die Klägerin entsprechend, dass die in Betreibung gesetzte Forderung inkl. Kosten und Zinsen am 14. Januar 2022 beglichen worden sei und sie auf die Konkurseröffnung verzichte (Beschwerdebeilage 4). Damit ist die erste Voraussetzung von Art.